Elementarschadenversicherung – 7 Tipps für den richtigen Versicherungsschutz

ÜberflutungUm sich gegen Schäden durch Überschwemmungen, Rückstau im Rohrsystem oder auch Schneedruck abzusichern, benötigt man einen speziellen Zusatzbaustein in der Gebäude- und Hausratversicherung: Die so genannte Elementarschadenversicherung. Mit Elementarschäden werden Schäden benannt, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden. Darunter fallen Schäden durch Hagel, Sturm (ab Windstärke 8), Rückstau, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder auch Vulkanausbrüche.

7 Tipps für die richtige Absicherung gegen Elementarschäden

Je nachdem was für ein Schadenereignis eingetreten ist, kann entweder die Gebäudeversicherung und/oder Hausratversicherung zuständig sein. So sind Sturmschäden, Hagelschäden und Schäden nach einem Blitzschlag über die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung abgesichert. Für weitere Schäden, welche durch Naturereignisse hervorgerufen werden, wie beispielsweise Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder auch Schneedruck, ist meist nur die Elementarschadenversicherung zuständig. Die Elementarschadenversicherung wird in Kombination mit einer Gebäude- und Hausratversicherung oder durch Erweiterung dieser Verträge abgeschlossen. Einzelgefahren sind dabei in der Regel nicht ab- oder zuwählbar.

Elementarschadenversicherung – Was ist wichtig

1 Den Naturgefahren-Check und Hochwasser-Check nutzen
2 Nicht warten bis ein Schadenereignis eingetreten ist
3 Gebäude im Rohbau nicht abgedeckt
4 Freistehende Nebengebäude sind oft nicht mitversichert
5 Darauf sollte beim Vertragsabschluss einer Elementarversicherung geachtet werden
6 Eigentümer oder Mieter – Wer benötigt eine Elementarschadenversicherung
7 Unwetterschäden richtig vorbeugen

1 Den Naturgefahren-Check und Hochwasser-Check nutzen

Umfragen nach dem Grund warum keine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde, ergeben häufig: „Wir wohnen doch gar nicht am Fluss. Uns kann doch nichts passieren.“ Das stimmt so nicht. Starkregen kann jeden überall treffen und Schäden verursachen – auch wenn man auf einem Berg wohnt. Hier kann mit dem Naturgefahren-Check und dem Hochwasser-Check auf langjährige Daten der Versicherungsunternehmen zugegriffen werden:

Damit kann bereits vor dem Erwerb einer Immobilie und der Eingehung eines Mietverhältnisses geprüft werden, ob es Risikofaktoren bei den Naturgefahren gibt. Ausschlaggebend ist hier die ZÜRS-Zone. In der ZÜRS-Zone (auch ZÜRS-System genannt) werden die ver­schie­densten Geodaten, topografische In­for­ma­ti­on­en, mehr als 21 Mio. Adressen, rund 225.000 Kilometer Fluss- und Bachläufe sowie Über­schwem­mungs­daten von mehr als 200 Wasserwirtschaftsämtern eingespeist und ausgewertet. Nicht alle Häuser in Deutschland sind in gleicher Weise der Gefahr durch Über­schwemmung aus­gesetzt.

Um das jeweilige Risiko adress­genau ein­schätzen zu können, hat der Gesamt­­verband der Deutschen Versicherungs­wirtschaft (GDV) ein Zonierungs­system für Über­schwemmung, Rück­stau und Stark­­regen – kurz ZÜRS Geo – ent­wickelt. Die daraus gewonnenen Informationen dienen den Ver­si­che­rern, die Beitrags­höhe der Elementar­schaden­versicherung zu kalkulieren.

Das ZÜRS-System ordnet dabei jedes Gebäude in Deutschland in eine von den 4 Zonen bzw. Gefährdungsklassen ein, die das jeweilige statistische Hochwasserrisiko angibt. Je höher die Zone, desto größer das Über­schwem­mungs­risiko und desto teurer ist schlussendlich schließlich die Versicherung.

2 Nicht warten bis ein Schadenereignis eingetreten ist

Um Elementarschäden mitzuversichern, wird bei der Beantragung nach Vorschäden, in der Regel innerhalb der letzten 10 Jahren gefragt. Gab es in dieser Zeit bereits einen oder mehrere Schäden, auch wenn diese nicht durch einen Versicherer reguliert wurden, muss man dies angeben. Ansonsten droht im Ernstfall eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, in dessen Folge ein Versicherer einen Schaden nicht übernehmen muss. In dieser Konstellation, bleibt nur die Frist abzuwarten und dann so schnell wie möglich den Versicherungsschutz zu beantragen. Denn bei Elementarvorschäden zeigen sich die Versicherer sehr zugeknöpft und eine Versicherbarkeit ist größtenteils ausgeschlossen.

Liegen keine Vorschäden in den letzten 10 Jahren vor, so sollte man die Elementarschäden umgehend, zumindest bei der Wohngebäudeversicherung einschließen. Ob die Elementarschäden in der Hausratversicherung auch enthalten sein sollten, Bedarf einer Einzelfallbetrachtung. Wird ein ganzes Haus weggespült, wie dies beispielsweise bei der Naturkatastrophe im Ahrtal der Fall war, bezieht sich die Versicherungsentschädigung des Wohngebäudeversicherers nur auf das Gebäude. Alle beweglichen Hausbestandteile wie Kühlschrank, Waschmaschine, Fernseher oder Bett und Kleidung erstattet nur die Hausratversicherung. Ohne einen Elementarschutzbaustein in der Hausratversicherung, muss man diese Kosten selbst aufbringen.

Empfehlung: Zumindest bei der Gebäudeversicherung sollte auf einen umfassenden Top-Versicherungsschutz wert gelegt werden. Man spart dort am falschen Ende. Es ist besser einen höheren Selbstbehalt zu wählen um die Beiträge im Rahmen zu halten, als auf ein preisgünstiges minderwertiges Leistungspakt zu setzen.

3 Gebäude im Rohbau nicht abgedeckt

Die Elementarversicherung greift nicht für Gebäude die sich im Rohbau befinden. Bauherren können sich nur mit einer Bauleistungsversicherung gegen unvorhergesehene, ungewöhnliche Unwetter absichern. Auch kann es sinnvoll sein, bereits etwas vor der eigentlichen Fertigstellung die Umstellung von der Feuerrohbauversicherung auf die normale Wohngebäudeversicherung beim Versicherer zu beantragen.

Naturgefahrenversicherung

4 Freistehende Nebengebäude sind oft nicht mitversichert

Freistehende Nebengebäude, wie Garagen oder Gartenhäuser, sind oftmals nicht automatisch im Elementarschutz inbegriffen. Versicherungsnehmer sollten daher die Tarifdetails ihrer Hausrat- sowie Wohngebäudeversicherung überprüfen und entsprechende Gebäude gegebenenfalls explizit in ihren Vertrag aufnehmen lassen.

5 Darauf sollte beim Vertragsabschluss einer Elementarversicherung geachtet werden

  • Beitragshöhe: Vergleichen Sie Anbieter und Tarife. Bei der Bewertung des Zusatzbausteins Elementarschadenversicherung lohnt sich zunächst ein Beitragsvergleich. Diese variieren von Versicherer zu Versicherer teils enorm, was unter anderem durch die unterschiedlichen Risikoeinstufungen bedingt ist. Das gilt übrigens auch für die Höhe des Selbstbehaltes.
  • Leistungsumfang: Schauen Sie außerdem in die Versicherungsbedingungen. Die wesentlichen Leistungen sind in der Regel gleich, der Unterschied liegt im Detail: zum Beispiel was die Absicher­ung von Garagen oder Nebengebäuden betrifft. Was bei dem einem Versicherer automatisch im Versicherungsschutz enthalten ist, muss bei dem anderen zusätzlich versichert werden.
  • Wartezeiten: Wenn Sie sich zeitnah absichern wollen, achten Sie darauf, welche Wartezeiten in Ihrem Versicherungsschutz gelten.

6 Eigentümer oder Mieter – Wer benötigt eine Elementarschadenversicherung

Sowohl Immobilieneigentümer als auch Mieter sollten einen Elementarschadenschutz abschließen, um das Gebäude und das darin enthaltene Inventar zu schützen. Hat man als Mieter beispielsweise keine Elementarversicherung und ein Extremwetterereignis zerstört die Möbel und sämtliches Inventar, ist dieser Schaden nicht abgesichert – auch nicht, wenn der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung eine Elementarversicherung besitzt. Diese greift nur für Schäden am Gebäude.

7 Unwetterschäden richtig vorbeugen

Die extreme Wetterereignisse nehmen auch in Deutschland immer mehr zu. Worauf Sie neben einer umfassenden Absicherung von Haus und Hof gegen Unwetter achten sollten:

Vorbeugende Maßnahmen:

  • Machen Sie Ihr Haus vor einem Unwetter wind- und wetterfest. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen,
    legen Sie ggf. Sandsäcke aus.
  • Sichern Sie lose Gegenstände auf Balkon/Terrasse oder im Garten und kontrollieren Sie Fassade, Dach und
    Fenster in regelmäßigen Abständen auf Mängel.
  • Reinigen Sie Regenrinne und Fallrohre regelmäßig von Laub und Ästen, damit Wasser ungehindert abfließen
    kann.
  • Räumen Sie Ihr Dach im Winter vor starkem Schneefall zur Entlastung von Altschnee.
  • Achten Sie beim Neubau eines Hauses je nach Gefährdungsklasse auf eine optimale Dachneigung, einen
    geeigneten Hochwasserschutz und die richtige Prüfnorm bei Fotovoltaik-Anlagen.

Während oder nach einem Unwetter:

  • Bleiben Sie bei Extremwetterereignissen möglichst zuhause und verlagern Sie Aktivitäten mit fließendem
    Wasser wie Duschen oder Abwasch auf später.
  • Nehmen Sie bei Unwetter elektrische Geräte möglichst vom Stromnetz, bis die Gefahr vorüber ist.
  • Halten Sie sich bei einem Gewitter fern von Wasserrohrleitungen und starten Sie niemals den Motor eines
    überschwemmten Fahrzeugs!
  • Haben Sie den Zustand der Bäume in näherer Umgebung im Blick. Morsches Holz ist anfälliger, bei Sturm zu
    brechen, kranke Bäume werden leichter entwurzelt.
  • Informieren Sie Ihre Versicherung über Schäden, die im Zusammenhang mit dem Unwetter entstanden sind.
    Fotografieren Sie den Schaden, bevor Sie mit Aufräumarbeiten beginnen.